Seit Oktober 2022
Neue Bayerische Tierschutzleitlinie für Rindermast und Mutterkühe

Blick auf den Futtertisch eines Bullenstalles

© Willy Fließer

Die Bayerische Tierschutzleitlinie für Rindermast und Mutterkühe wurde am 19. Oktober 2022 durch Umweltminister Thorsten Glauber verkündet.

Die Leitlinie enthält Mindestanforderungen an die Stallhaltung von Mastrindern und Mutterkühen zur Erfüllung des § 2 Tierschutzgesetz in Alt-, Um- und Neubauten. Sie soll Hilfestellung bei der tierschutzrechtlichen Beurteilung von Haltungssystemen geben.

Die Leitlinie beinhaltet folgende Vorgaben:

  • Tierhaltersachkunde
  • Tierkontrolle und notwendige Dokumentationen
  • Gesundheitsvorsorge
  • Anforderungen an Spaltenbodenställe: Liegebereiche mit Gummiauflagen
  • Anforderungen an Strohställe: als Liegefläche wird nur der trockene Bereich angerechnet
  • Ab April 2023 muss Mastrindern in der Endmast (über 650 kg Lebendgewicht) in bestehenden Gebäuden ein Gesamtplatzangebot von 2,7 m² zur Verfügung stehen
  • Gesamtplatzangebot in Neubauten: 3,5 m²
  • Eine Krankenbucht ist vorzusehen
  • Pro Bucht müssen Mastrinder mindestens zwei Tränken haben
  • Bei rationierter Fütterung ist ein Tier-Fressplatzverhältnis von 1: 1 erforderlich
  • Bei einer ad libitum Fütterung kann unter besonders günstigen Bedingungen das Tier-Fressplatzverhältnis auf 2,5:1 zu erweitert werden.

Die vollständige Leitlinie mit näheren Details finden sie hier:

Hier finden Sie unter Teil 2 und Teil 3 zusätzlich Kurzfassungen zu den Themenbereichen "Mastrinder" bzw. "Mutterkühe", die einen schnellen Überblick über die wichtigsten Punkte der Bayerischen Tierschutzleitlinie ermöglichen.

In den vergangenen Wochen wurde bei Rindermast-Veranstaltungen die Leitlinie ausgiebig diskutiert. Eine weitere Gelegenheit zur Information bietet die Mitgliederversammlung für Rindermäster des LKV am 16. Februar 2023 in Herrieden - Schernberg. Die Veranstaltung beginnt um 9:30 Uhr.

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