Integrierter Pflanzenschutz
Maiszünslerbekämpfung aus der Luft
Der Maschinenring Ansbach bietet in dessen Ringgebiet auch heuer wieder die Ausbringung von Trichogramma-Schlupfwespen mittels Drohne zur biologischen Bekämpfung des Maiszünslers an. Die Ausbringung erfolgt in Absprache mit dem Sachgebiet Landnutzung am AELF Ansbach, das die Ausbringtermine festlegt.
Auch diverse Landhändler (z.B. BayWa) bieten dieses Verfahren an. Die Wirkungsgrade liegen im mehrjährigen Schnitt bei 65 bis 70 Prozent.
Falls noch nicht geschehen, nutzen Sie die KULAP-Fördermöglichkeiten. Für die Ausbringung von Trichogramma-Schlupfwespen auf allen Maisflächen des Betriebs erfolgt eine Förderung von 50 €/ha.
Eine chemische Bekämpfung mit "Coragen" ist ebenfalls möglich. Auch hierfür gibt es überbetriebliche Angebote.
Überprüfung der Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes bei den beruflichen Anwendern von Pflanzenschutzmitteln
Landwirte und alle anderen Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes seit dem 1. Januar 2014 einhalten. Dies ist in der EU-Richtlinie 2009/128/EG für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verbindlich für alle Mitgliedsstaaten vorgeschrieben.
In den vergangenen Jahren hat die EU in einigen Mitgliedsstaaten geprüft, ob und inwieweit die "allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes" von den Landwirten angewendet werden. Sie hat in den kontrollierten Mitgliedstaaten Defizite festgestellt, die behoben werden müssen.
Broschüre "Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation"
Um die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes in den Betrieben einerseits voranzubringen und andererseits – wie von der EU – gefordert überprüfen zu können, wurde von den Bundesländern unter Federführung des Landes BadenWürttemberg die Broschüre "Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation" erstellt.
Diese Broschüre enthält einen einseitigen Fragebogen, der die Inhalte des Anhangs III der genannten EU-Richtlinie aufgreift. Der Fragebogen ist für alle Betriebstypen ausgelegt und enthält auch Fragestellungen, die beispielsweise bei Dauerkulturen wie Hopfen und Wein, keine Rolle spielen, z. B. zur Fruchtfolge. Dagegen müssen andere Fragen gegebenenfalls erläutert werden. Um das Ausfüllen dies Fragebogens zu erleichtern, sind in der Broschüre zahlreiche Beispiele aufgeführt. Der ausgefüllte Fragebogen ist vom Betrieb mit den sonstigen Unterlagen und Nachweisen zu Pflanzenschutz aufzubewahren.
Seit 2021 wird die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes in den Betrieben bundesweit überprüft. In Bayern wird dies im Rahmen der Fachrechtskontrollen Pflanzenschutz durchgeführt. Die ausgefüllte Checkliste ist vom Betrieb bei der Kontrolle vorzulegen.
Fragebogen - Landesanstalt für Landwirtschft
Terbuthylazin – Zeitraumbeschränkung
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Terbuthylanzin zum 14. Dezember 2021 geändert.
Mit allen Terbuthylanzinhaltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraums auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850 g Terbuthylanzin pro Hektar durchgeführt werden.
Bei Betrieben mit engen Maisfruchtfolgen sind gewässerschonende Alternativprodukte zu verwenden.
Übersicht - LfL
Anwendungsbeschränkungen für den Einsatz von Glyphosat
Durch die Novellierung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) gelten seit dem 8. September 2021 neue, weitreichende Einschränkungen für die Anwendung von Glyphosat – Herbiziden im Ackerbau und der Grünlandbewirtschaftung
Ein generelles Anwendungsverbot für Glyphosat-Herbizide besteht in nachfolgenden Gebieten und Anwendungen:
- In Wasserschutz-, Heilquellenschutzgebieten
- Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten
- Naturschutzgebieten
- Nationalparks
- Nationalen Naturmonumenten
- Naturdenkmälern
- Gesetzlich geschützten Biotopen
- Zur Spätanwendung vor der Ernte (Sikkation) in allen Kulturen
In der nächsten Stufe müssen Bedingungen abgeprüft werden, die eine Anwendung von Glyphosat zur Unkrautregulierung unverzichtbar und damit zulässig machen.
sowie auf der folgenden Seite: