Maßgeblich ab der Ernte 2023
GLÖZ 5 - Neueinstufung der erosionsgefährdeten Flächen
Im Rahmen der GAP 2023 musste die Bayerische Erosionsschutzverordnung (ESchV) aufgrund der neuen Konditionalität angepasst werden. Die sich hieraus ergebende Neueinstufung der erosionsgefährdeten Flächen mit den entsprechenden Bewirtschaftungsauflagen nach GLÖZ 5 gilt ab der Ernte der Hauptfrucht 2023 und kann im iBALIS eingesehen werden.
Bisher Einstufung nach CC-Wasser und CC-Wind
Bereits seit 2010 werden landwirtschaftlich genutzte Feldstücke im Rahmen des Förderrechts in Klassen der Erosionsgefährdung eingestuft. Bisher als Wassererosionsstufen CC-Wasser 0-2 und Winderosionsstufen CC-Wind 0-1 bekannt. Je nach Einstufung sind im Zusammenhang mit den EU-Direktzahlungen, den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten bestimmte Bewirtschaftungsauflagen zur Reduktion von Erosion auf den Flächen einzuhalten. Die Vorgehensweise zur Festlegung der Erosionsgefährdung von Ackerflächen wird in Bayern durch die "Verordnung zur Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung" (ESchV) geregelt.
Neue Einstufung nach K-Wasser und K-Wind
Aufgrund der neuen Konditionalität im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 musste die ESchV angepasst werden. Während bisher nur die Faktoren K und S, also Bodenart und Hangneigung in die Berechnung der Wassererosionsgefährdung einbezogen wurden, ist die zusätzliche Berücksichtigung der Regenerosivität (sog. R-Faktor) ab 2023 verpflichtend hinzugekommen. Zusammen bilden diese Faktoren den RKS-Wert, welchen die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) des Bundes zur Berechnung der Erosionsgefährdung vorschreibt. Der RKS-Wert ersetzt somit ab 2023 den KS-Wert bei der Einstufung der Feldstücke in die Erosionsgefährdungsklassen K-Wasser 0-2. Dabei steht "K" für "Konditionalität" statt bisher "CC" für "Cross-Compliance".
Die Berücksichtigung des R-Faktors bewirkt, dass sich die Ackerfläche im Dienstgebiet des AELF Ansbach, die in eine Erosionsgefährdungsklasse K-Wasser 1 oder K-Wasser 2 eingestuft wird, um ein Vielfaches auf rund 20 % erhöht.
Im Vorgehen zur Berechnung der winderosionsgefährdeten Standorte zur Ausweisung der Erosionsgefährdungsstufen K-Wind 0-1 gab es hingegen durch die neue GAP keine wesentlichen Veränderungen. Hier sind im gesamten Dienstgebiet des AELF Ansbach nach der neuen Einstufung nur rund 2 ha Fläche betroffen.
Ab wann gilt die Neueinstufung?
Die sich aus der GAP 2023 ergebenden gesetzlichen Änderungen wurden in Bayern im Rahmen einer aktualisierten Fassung der Erosionsschutzverordnung umgesetzt, welche zum 17.05.2023 in Kraft getreten ist.
Die neuen Regelungen und Einstufung der Flächen, die sich aus der neuen bayerischen ESchV ergeben, gelten ab der Ernte der Hauptfrucht 2023, für die darauffolgende Vorbereitung und Aussaat der Kulturen (und Zwischenfrüchte) auf den betroffenen Flächen.
Die neuen Regelungen und Einstufung der Flächen, die sich aus der neuen bayerischen ESchV ergeben, gelten ab der Ernte der Hauptfrucht 2023, für die darauffolgende Vorbereitung und Aussaat der Kulturen (und Zwischenfrüchte) auf den betroffenen Flächen.
Welche Flächen sind betroffen?
Aufgrund der starken Ausweitung der betroffenen Flächen im Dienstgebiet des AELF Ansbach empfiehlt es sich die eigenen Feldstücke hinsichtlich ihrer Einstufung in die Erosionsgefährdungsklassen zu überprüfen. Die aktuelle Einstufung zur Erosionsgefährdung der Flächen ist mittlerweile im iBALIS einsehbar.
Das Erosionsgefährdungskataster kann in der Feldstückkarte von iBALIS aufgerufen werden. Dazu in der Feldstückkarte im Menü "Legende" mit Hilfe des Button zur Ebenenauswahl in der Ebene "Erosion" die Kriterien "Wasser" und "Wind" auswählen und speichern. Anschließend können die Layer zur Erosionsgefährdung im 5x5 Meterraster betrachtet werden. Das Erosionsgefährdungskataster für Wasser wird auf der Feldstückkarte beispielsweise mit den Farben grün, hellrot und rot angezeigt entsprechend den drei unterschiedlichen K-Wasser-Klassen angezeigt (siehe Abbildung 1).
Zudem können auch über die Auswahl des Feldstücks in der Feldstückkarte und anschließenden Klick auf den Button zur Detailansicht (Augensymbol) die ausführlichen Informationen zu jedem Feldstück aufgerufen werden. In der darin befindlichen Übersicht kann die Einordnung des Feldstücks in die jeweilige Erosionsgefährdungsklasse eingesehen werden (siehe Abbildung 2).
Welche Bewirtschaftungsauflagen sind einzuhalten?
In Bezug auf die einzuhaltenden Bewirtschaftungsauflagen in den Erosionsgefährdungsklassen K-Wasser und K-Wind haben sich in Bayern gegenüber den früheren Klassen CC-Wasser und CC-Wind keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Die aktuell vorgeschriebenen Verpflichtungen bei der Bewirtschaftung von erosionsgefährdeten Flächen können in der Informationsbroschüre Konditionalität 2023 im Kapitel II "Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)", Nummer 5 "Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ5)" nachgelesen werden.
Bei Fragen zur Einstufung der Feldstücke und zu den Bewirtschaftungsauflagen geben unsere Kolleginnen und Kollegen der Abteilungen L1 und L2 gerne Auskunft und Hilfestellung.