Mehrfachantrag im Serviceportal iBALIS
© Florian Trykowski
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS bei der Antragstellung des Mehrfachantrags.
Bereich Flächenförderung: Aktuelles zur Antragstellung Mehrfachantrag und wichtige Termine
Nutzung von Stilllegungsflächen 2026 aufgrund der Hitze und Trockenheit
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass damit die Förderfähigkeit von speziellen „Bracheförderungen“ wie der Öko-Regelung 1a oder entsprechenden KULAP und VNP-Maßnahmen verloren geht. Bei den fünfjährigen Maßnahmen ist zusätzlich die bisher erhaltene Zuwendung in dem aktuellen Verpflichtungszeitraum zurückzuerstatten.
Über mögliche Auswirkungen in Ihrem Fall wenden Sie sich bitte vor der geplanten Umnutzung am AELF Ansbach bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Anbau von Erstfrucht und Folgefrucht oder einer Untersaat: Welche Kultur ist im MFA anzugeben?
Hier gilt: Als Hauptkultur ist diejenige Nutzung anzugeben, die sich den größten Teil des Zeitraums vom 1. Juni bis einschließlich 15. Juli auf der Fläche befindet. Bis zur Aussaat der Folgekultur zählt weiterhin die erste Nutzung auf der Fläche.
Wenn also z.B. die Ganzpflanzensilage Anfang Juni geerntet wird und der Silomais am 22. Juni ausgesät wird, ist der Silomais als Hauptnutzung im MFA zu codieren. Wird allerdings der Silomais erst am 24. Juni gesät, so bleibt der Grünroggen im oben stehenden Zeitraum länger auf der Fläche und folglich ist die Getreide-GPS-Nutzung die Hauptkultur im MFA.
Wenn nach der GPS-Ernte vor dem 23. Juni keine weitere Folgefrucht angebaut wird, so bleibt die GPS-Nutzung die Hauptkultur.
Eine Untersaat (keine Neuansaat nach der Ernte) von z.B. Kleegras in bestehendes Wintergetreide kann nicht Hauptfrucht werden, auch wenn das GPS vor dem 23. Juni abgeerntet wird. Hier gilt immer die GPS als Hauptfrucht.
Welche Nutzung als Hauptkultur im MFA angerechnet wird ist maßgeblich u.a. für die Vorgaben zu GLÖZ7-Fruchtwechsel und für bestimmte KULAP-Maßnahmen.
Eingereichte Mehrfachanträge können laufend auf Unstimmigkeiten geprüft werden (Register - Anstehende Aufgaben)
Mit Hilfe der FAL-BY-App können schnell und einfach Änderungen dem AELF mitgeteilt werden und auch auf Feststellungen durch das FMS geantwortet werden.
Vor der Verwendung von FAL-BY ist das Update auf die aktuelle Version erforderlich! Es wird dringend empfohlen, vor dem Einsatz die aktuelle Version aus dem App-Store / Google-Play-Store zu installieren.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:
0981/8908-1139
Welche Maßnahmen und Förderungen sind für mich sinnvoll und passen zu meinem Betrieb?
GAP-Hotline Bildung & Beratung: 0981/8908 - 1237
Welche Verpflichtungen sind einzuhalten? Welche Maßnahmen kann ich miteinander kombinieren?
GAP-Hotline der Abteilung L1 Förderung: 0981 8908 1139
Sachbearbeiter für Ihre Gemeinde der Abteilung L1 Förderung (Ihren zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf der Startseite in iBALIS)
Terminhinweise:
Gekoppelte Prämien für Mutterkühe sowie für Mutterschafe/-ziegen:
- ab 15. Mai bis 15. August läuft der Haltungszeitraum. Mitteilung von Änderungen während des Haltungszeitraums für Mutterkühe (Meldung von Ersatztieren) sowie für Mutterschafe/-ziegen (Abgang, Ersatztiere) über iBALIS oder den zuständigen Fördersachbearbeiter am AELF
Öko-Regelung 4 „Dauergrünland-Extensivierung“:
- Für die Beantragung ist ein jährlicher GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG im Gesamtbetrieb einzuhalten.
Aktuelle Hinweise
Informationen zum Mehrfachantrag
- Die Mehrfachantragstellung 2026 endete am 15. Mai 2026.
- Alle Änderungen und Korrekturen können über die Mitteilungsfunktion erfolgen.
- Der Antrag kann auch nach dem 15. Mai ganz oder teilweise (z. B. einzelne Flächen) wieder zurückgenommen werden. Bitte nutzen hierzu bevorzugt die Mitteilungsfunktion im iBALIS.
Änderungen und Korrekturen sind bis 30. September möglich
Einrichten bestätigter Kommunikationskanal und Umstellung auf Zwei-Faktor-Authentifizierung
Voraussetzung ist, dass Sie vorab den Kommunikationskanal in HI-Tier bestätigt haben! Wir empfehlen, diese Funktion umgehend einzurichten.
AnbauPlaner ist wieder verfügbar
© Gleixner, LfL
Mit dem AnbauPlaner können Landwirte ihre Flächennutzung für das kommende Jahr einfach planen und automatisch prüfen lassen, ob wichtige Vorgaben – etwa zur Konditionalität oder zu den Öko-Regelungen – eingehalten werden.
Änderung der Winterbedeckung (GLÖZ6)
Beim Menüpunkt "Anträge/Mehrfachantrag/Änderungen zu Flächendaten" kann bis zum 31.12. die tatsächliche Winterbedeckung erfasst bzw. korrigiert werden.
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung – FAL-BY App
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.


