Mehrfachantrag im Serviceportal iBALIS
© Florian Trykowski
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS bei der Antragstellung des Mehrfachantrags.
Bereich Flächenförderung: Aktuelles zur Antragstellung Mehrfachantrag und wichtige Termine
Antragstellung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2026: KULAP und VNP
Anträge können noch bis zum Endtermin am Dienstag, 24.02.2026 online über iBALIS gestellt werden. Bei Fragen und Hilfestellung bitten wir um frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Sachbearbeitern, da gegen Ende der Antragstellung aufgrund vieler Anfragen die Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann.
Informationen zur Antragstellung KULAP 2026 - Staatsministerium
Termine Mehrfachantrag 2026
Die Mehrfachantragsstellung beginnt ab Mitte März und endet am 15.05.2026.
Im Mehrfachantrag können wieder Flächenprämien, Ökoregelungen, die gekoppelten Tierprämien (Mutterkuh, Schafe- und Ziegenprämie) sowie die Auszahlungen für die Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden.
In den Abendveranstaltungen werden wir auf aktuelle Informationen sowie die Neuerungen im Mehrfachantrag eingehen. Anhand von Beispielen wird die online Antragstellung aufgezeigt.
Das AELF Ansbach bietet Info-Abende an folgenden Terminen an:
- Donnerstag, 19. März 2026, 19:30 Uhr: Online, Anmeldungslink über Homepage des AELF Ansbach
- Dienstag, 24. März 2026, 19:30 Uhr: Online, Anmeldungslink über Homepage des AELF Ansbach
- Dienstag, 31. März 2026, 19:30 Uhr: Hotel & Landgasthof Bergwirt, Schernberg
Selbstverständlich steht Ihnen das AELF Ansbach mit unserem Beratungsangebot auch bei Fragen gerne zur Verfügung. Neben telefonischen Anfragen beraten wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch. Für eine persönliche Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit lange Wartezeiten vermieden werden.
Welche Maßnahmen und Förderungen sind für mich sinnvoll und passen zu meinem Betrieb?
GAP-Hotline Bildung & Beratung: 0981/8908 - 1237
Welche Verpflichtungen sind einzuhalten? Welche Maßnahmen kann ich miteinander kombinieren?
GAP-Hotline der Abteilung L1 Förderung: 0981/8908 - 1139
Sachbearbeiter für Ihre Gemeinde der Abteilung L1 Förderung (Ihren zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf der Startseite in iBalis)
Vorbereitung Mehrfachantrag: Flächenänderungen und Feldstücksprüfung
Seit Jahresbeginn 2026 sind in der Feldstückskarte im iBALIS neue Orthofotos (Luftbilder) eingespielt. Wir bitten die Antragsteller um Überprüfung und ggf. Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand der neuen Luftbilder im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen).
Neu seit 2026: Kleinere Flächenänderungen können Sie bei Feldstücke prüfen mit einem Flächenänderungsauftrag an das AELF zur Bearbeitung weitergeben. Diesen Flächenänderungsauftrag können Sie direkt aus dem Dialogfenster beim Feldstücke prüfen erstellen.
Weitere Infos finden Sie in der Benutzerhilfe im iBALIS unter:
Benutzerhilfe Feldstücke ändern
Neben den Flächenänderungen können Sie auch in diesem Menü direkt Flächenzugänge und Flächenabgaben melden. Alternativ stehen Ihnen auch weiterhin die Formulare im Förderwegweiser zur Verfügung.
Planungsschläge aus dem AnbauPlaner können Sie aus der Feldstückskarte heraus exportieren und in Ihre Programme zur Düngebedarfsermittlung übertragen.
Weitere Informationen zur Ausgestaltung zum MFA 2026 finden Sie auch unter:
Förderübersicht
Meldung tatsächlicher Viehbestand für Maßnahmen AUKM und bei Teilnahme an Öko-Regelung 4 (ÖR4 – Dauergrünland-Extensivierung)
Bei einer Beantragung im Jahr 2025 von ÖR4 oder bestimmten AUKM-Maßnahmen (z.B. K10 „Extensive Grünlandnutzung“) mit Vorgaben zum Viehbesatz müssen Antragsteller für die Auszahlung nun Ihren tatsächlichen Viehbestand im iBALIS mitteilen.
Maßgeblich ist der durchschnittliche RGV-Besatz im Kalenderjahr 2025. Falls ausschließlich Rinder gehalten werden, ist keine Meldung erforderlich.
Die Meldung kann ab sofort im iBALIS, Jahr 2025 unter dem Menüpunkt Meldungen/Anzeigen - Kachel „Tatsächlicher Viehbestand“ erfasst werden.
Sie ist zwingend erforderlich, sofern neben Rindern noch andere Tierarten im Betrieb gehalten werden.
Der tatsächliche Viehbesatz je ha förderfähiges Dauergrünland kann im Mehrfachantrag 2025 unter dem Register „Öko-Regelung / Konditionalität“ eingesehen werden.
Bitte erfassen Sie die Meldung bis spätestens 28.02.2026, um zeitnahe Auszahlungen zu ermöglichen.
Terminhinweise KULAP und Öko-Regelungen
- Bis zum 14. März 2026 läuft die Frist zur Meldung der Mahd und Abfuhr für das Verpflichtungsjahr 2025 bei laufender Teilnahme an der VNP-Maßnahme im Erschwernisausgleich (E- und F-Maßnahmen). In Verbindung mit Q08-Q10 ist der Nachweis des Technikeinsatzes über FAL-BY zu erbringen.
- Bis zum 15. März 2026 ist die Abgabe des Auszahlungsantrags bei laufender Teilnahme an der Maßnahme B49/I80 (Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen) möglich.
Gerne geben unsere Kolleginnen und Kollegen der Abteilung L1 bei allen Fragen um die Förderung Auskunft und Hilfestellung.
Aktuelle Hinweise
Informationen zum Mehrfachantrag
Die Mehrfachantragstellung 2026 startet am 18. März im Serviceportal iBALIS, sie endet am 15. Mai 2026. Alle wichtigen Informationen und Neuerungen finden Sie in den Merkblättern, die im Förderwegweiser eingestellt werden.
Feldstücke prüfen sowie Flächenzu- und abgänge mitteilen
Zur Vorbereitung des Mehrfachantrages 2026 ist es notwendig, dass Flächenzu- und -abgänge bereits jetzt gemeldet und die Abgrenzung der Feldstücke geprüft werden.
Ab dem aktuellen Förderjahr können Feldstücke nicht mehr direkt geändert werden, dazu ist nun ein Flächenänderungsauftrag notwendig, der vom Sachbearbeiter geprüft und ggf. eingearbeitet wird. Ein Flächenänderungsauftrag wird in der Ebene Feldstücke erstellt. Der Änderungsauftrag ist erreichbar aus dem Menü „Feldstücke prüfen“ heraus, oder direkt in der Feldstückskarte (FeKa). Ausführliche Informationen finden Sie in der Benutzerhilfe des Serviceportals iBALIS.
AnbauPlaner ist wieder verfügbar
© Gleixner, LfL
Mit dem AnbauPlaner können Landwirte ihre Flächennutzung für das kommende Jahr einfach planen und automatisch prüfen lassen, ob wichtige Vorgaben – etwa zur Konditionalität oder zu den Öko-Regelungen – eingehalten werden.
Serviceportal iBALIS
Änderung der Winterbedeckung (GLÖZ6)
Die im Mehrfachantrag angegebene Winterbedeckung (GLÖZ6 - Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden) auf Ackerflächen stimmt nicht?
Beim Menüpunkt "Anträge - Änderungen zu Flächendaten" kann bis zum 31.12. die tatsächliche Winterbedeckung erfasst werden.
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung – FAL-BY App
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Reichen Sie Mitteilungen elegant über die Mitteilungsfunktion im iBALIS an das AELF ein.
Die Mitteilungsfunktion ist zentral auf der Startseite von iBALIS integriert. Hier können ganzjährig Mitteilungen, Änderungen und Korrekturen von Anträgen an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt werden. Zu jeder Mitteilung besteht die Möglichkeit, optional ein Dokument hochzuladen. Zulässige Dateiformate sind PDF, JPG und JPEG.
Mitteilungen - iBALIS Benutzerhilfe