Mehrfachantrag im Serviceportal iBALIS

Grünland und Felder, dazwischen Bach mit Uferböschungen

© Florian Trykowski

Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS bei der Antragstellung des Mehrfachantrags.

Bereich Flächenförderung: Aktuelles zur Antragstellung Mehrfachantrag und wichtige Termine

Nutzung von Stilllegungsflächen 2026 aufgrund der Hitze und Trockenheit

Freiwillig angelegte Stilllegungsflächen können grundsätzlich immer in die Produktion zurücküberführt werden und somit zur Futtergewinnung verwendet werden. Diese Umnutzung muss dem AELF bis spätestens 30.09. gemeldet werden (über Mitteilungsfunktion iBALIS, eMail oder per Post).
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass damit die Förderfähigkeit von speziellen „Bracheförderungen“ wie der Öko-Regelung 1a oder entsprechenden KULAP und VNP-Maßnahmen verloren geht. Bei den fünfjährigen Maßnahmen ist zusätzlich die bisher erhaltene Zuwendung in dem aktuellen Verpflichtungszeitraum zurückzuerstatten.
Über mögliche Auswirkungen in Ihrem Fall wenden Sie sich bitte vor der geplanten Umnutzung am AELF Ansbach bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Anbau von Erstfrucht und Folgefrucht oder einer Untersaat: Welche Kultur ist im MFA anzugeben?

Wird auf einem Acker beispielsweise Getreide-Ganzpflanzensilage im Juni geerntet und soll an-schließend noch Silomais angebaut werden, liegen zwei Nutzungen in einem Jahr auf dem gleichen Acker vor. Hier stellen sich Antragsteller häufig die Frage, welche Kultur im Mehrfachantrag als Hauptkultur anzugeben ist.
Hier gilt: Als Hauptkultur ist diejenige Nutzung anzugeben, die sich den größten Teil des Zeitraums vom 1. Juni bis einschließlich 15. Juli auf der Fläche befindet. Bis zur Aussaat der Folgekultur zählt weiterhin die erste Nutzung auf der Fläche.

Wenn also z.B. die Ganzpflanzensilage Anfang Juni geerntet wird und der Silomais am 22. Juni ausgesät wird, ist der Silomais als Hauptnutzung im MFA zu codieren. Wird allerdings der Silomais erst am 24. Juni gesät, so bleibt der Grünroggen im oben stehenden Zeitraum länger auf der Fläche und folglich ist die Getreide-GPS-Nutzung die Hauptkultur im MFA.

Wenn nach der GPS-Ernte vor dem 23. Juni keine weitere Folgefrucht angebaut wird, so bleibt die GPS-Nutzung die Hauptkultur.
Eine Untersaat (keine Neuansaat nach der Ernte) von z.B. Kleegras in bestehendes Wintergetreide kann nicht Hauptfrucht werden, auch wenn das GPS vor dem 23. Juni abgeerntet wird. Hier gilt immer die GPS als Hauptfrucht.

Welche Nutzung als Hauptkultur im MFA angerechnet wird ist maßgeblich u.a. für die Vorgaben zu GLÖZ7-Fruchtwechsel und für bestimmte KULAP-Maßnahmen.

Eingereichte Mehrfachanträge können laufend auf Unstimmigkeiten geprüft werden (Register - Anstehende Aufgaben)

Durch das neu eingeführte Flächenmonitorringsystem (FMS) besteht die Möglichkeit, Änderun-gen zum Mehrfachantrag bis zum 30.09. vorzunehmen. Kürzungen und Sanktionen bei Unstimmigkeiten können somit verhindert werden. In iBALIS informiert Sie das Register „Anstehende Aufgaben“ im Mehrfachantrag auch nach dem Absenden des MFA regelmäßig über Hinweise und Unstimmigkeiten. Daher empfiehlt das AELF, zumindest vor dem 31.05. und vor dem 30.09. jeweils dieses Register zu überprüfen.
Mit Hilfe der FAL-BY-App können schnell und einfach Änderungen dem AELF mitgeteilt werden und auch auf Feststellungen durch das FMS geantwortet werden.
Vor der Verwendung von FAL-BY ist das Update auf die aktuelle Version erforderlich! Es wird dringend empfohlen, vor dem Einsatz die aktuelle Version aus dem App-Store / Google-Play-Store zu installieren.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:
0981/8908-1139

Selbstverständlich steht Ihnen das AELF Ansbach mit unserem Beratungsangebot auch bei Fragen gerne zur Verfügung. Neben telefonischen Anfragen beraten wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch. Für eine persönliche Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit lange Wartezeiten vermieden werden.

Welche Maßnahmen und Förderungen sind für mich sinnvoll und passen zu meinem Betrieb?
GAP-Hotline Bildung & Beratung: 0981/8908 - 1237

Welche Verpflichtungen sind einzuhalten? Welche Maßnahmen kann ich miteinander kombinieren?
GAP-Hotline der Abteilung L1 Förderung: 0981 8908 1139
Sachbearbeiter für Ihre Gemeinde der Abteilung L1 Förderung (Ihren zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf der Startseite in iBALIS)

Terminhinweise:

Gekoppelte Prämien für Mutterkühe sowie für Mutterschafe/-ziegen:

  • ab 15. Mai bis 15. August läuft der Haltungszeitraum. Mitteilung von Änderungen während des Haltungszeitraums für Mutterkühe (Meldung von Ersatztieren) sowie für Mutterschafe/-ziegen (Abgang, Ersatztiere) über iBALIS oder den zuständigen Fördersachbearbeiter am AELF

Öko-Regelung 4 „Dauergrünland-Extensivierung“:

  • Für die Beantragung ist ein jährlicher GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG im Gesamtbetrieb einzuhalten.
Gerne geben unsere Kolleginnen und Kollegen der Abteilung L1 bei allen Fragen um die Förderung Auskunft und Hilfestellung.

Aktuelle Hinweise

Informationen zum Mehrfachantrag

  • Die Mehrfachantragstellung 2026 endete am 15. Mai 2026.
  • Alle Änderungen und Korrekturen können über die Mitteilungsfunktion erfolgen.
  • Der Antrag kann auch nach dem 15. Mai ganz oder teilweise (z. B. einzelne Flächen) wieder zurückgenommen werden. Bitte nutzen hierzu bevorzugt die Mitteilungsfunktion im iBALIS.

Änderungen und Korrekturen sind bis 30. September möglich

Eingereichte Mehrfachanträge können jederzeit im Mehrfachantrag im Register „Anstehende Aufgaben“ auf Unstimmigkeiten geprüft werden. Es wird empfohlen, regelmäßig die Prüfung im Antrag durchzuführen.
Im Rahmen der Verwaltungskontrollen werden Plausibilitätsprüfungen im Mehrfachantrag - Register „Anstehende Aufgaben“ durchgeführt. Für den Antragsteller besteht die Möglichkeit, hierbei festgestellte Flächenunstimmigkeiten (z. B. Doppelbeantragungen) bis zum 30. September 2026 zu berichtigen.
Unstimmigkeiten sollten bevorzugt über die Mitteilungsfunktion (iBALIS Startseite) korrigiert werden. Alternativ ist auch eine schriftliche Korrektur möglich.

Informationen - Benutzerhilfe iBALIS Externer Link

Einrichten bestätigter Kommunikationskanal und Umstellung auf Zwei-Faktor-Authentifizierung

Beim Einstieg im Serviceportal iBALIS wird zukünftig neben dem bisherigen Passwort ein zweiter Faktor notwendig sein (Zwei-Faktor-Authentisierung). Nach Eingabe des Passwortes wird ein Bestätigungscode an ein weiteres Gerät gesendet werden, z.B. Smartphone, um den Nutzer zweistufig zu überprüfen. Erst wenn sich auch dieses Mittel zur Identitätsbestätigung in Ihrem Besitz befindet, sind Sie in der Lage, die angeforderten Inhalte aufzurufen.
Durch den Einsatz eines zweiten Faktors steigt das Risiko für eine fehlerhafte PIN-Eingabe. Sie können jedoch eine neue PIN direkt per E-Mail anfordern.
Die Anforderung erfolgt in der Anmeldemaske durch Klick auf "PIN vergessen – Passwort Anforderung". Es wird eine Transport-PIN an die in der HI-Tier hinterlegten E-Mail gesendet.
Voraussetzung ist, dass Sie vorab den Kommunikationskanal in HI-Tier bestätigt haben! Wir empfehlen, diese Funktion umgehend einzurichten.
So richten Sie die PIN-Anforderung per E-Mail ein:
Nutzen Sie hierzu das bereitgestellte Hilfevideo und Informationen aus der iBALIS Benutzerhilfe

AnbauPlaner ist wieder verfügbar

Hoch gewachsene Mais- und Getreidebestände auf Feld

© Gleixner, LfL

Mit dem AnbauPlaner können Landwirte ihre Flächennutzung für das kommende Jahr einfach planen und automatisch prüfen lassen, ob wichtige Vorgaben – etwa zur Konditionalität oder zu den Öko-Regelungen – eingehalten werden.  

Serviceportal iBALIS Externer Link

Änderung der Winterbedeckung (GLÖZ6)

Die im Mehrfachantrag angegebene Winterbedeckung (GLÖZ6 - Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden) auf Ackerflächen stimmt nicht?
Beim Menüpunkt "Anträge/Mehrfachantrag/Änderungen zu Flächendaten" kann bis zum 31.12. die tatsächliche Winterbedeckung erfasst bzw. korrigiert werden.

Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung – FAL-BY App

FMS-Aufgaben können nur in der FAL-BY App bearbeitet werden.

Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium Externer Link

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Reichen Sie Mitteilungen elegant über die Mitteilungsfunktion im iBALIS an das AELF ein.

Die Mitteilungsfunktion ist zentral auf der Startseite von iBALIS integriert. Hier können ganzjährig Mitteilungen, Änderungen und Korrekturen von Anträgen an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt werden. Zu jeder Mitteilung besteht die Möglichkeit, optional ein Dokument hochzuladen. Zulässige Dateiformate sind PDF, JPG und JPEG.

Mitteilungen - iBALIS Benutzerhilfe Externer Link