Mehrfachantrag im Serviceportal iBALIS

Grünland und Felder, dazwischen Bach mit Uferböschungen

© Florian Trykowski

Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS bei der Antragstellung des Mehrfachantrags.

Flächenförderung: Aktuelles zur Mehrfachantragstellung und Termine

Mehrfachantrag 2025 – Änderungen und Korrekturen können noch bis zum 30.09. gemeldet werden

Änderung von Flächennutzungen, insbesondere bei Stilllegungen:
Nachweise bei offenen FAL-BY-Aufgaben zur Kulturartenerkennung können noch bis zum 30.09.2025 über die App eingereicht werden.
Wenn sich bei Ihnen darüber hinaus noch Nutzungsänderungen bei Stilllegungsflächen ergeben, sollten Sie diese Änderungen zwingend Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bis 30.09. melden, um mögliche förderrechtliche Folgen abschätzen bzw. vermeiden zu können.

Beispiel 1: Eine Wiese ist mit NC 451 beantragt und wird nun mangels vorhandenen Aufwuchses doch nicht genutzt (=> Umnutzung einer Produktivfläche in eine Stilllegung).

Beispiel 2: Eine als Stilllegung (NC 591 oder 592) beantragte Fläche wurde oder wird noch aufgrund von Futtermangel nun doch genutzt (=> Umnutzung einer Stilllegung in eine Produktivfläche).

Durch das Flächenmonitorringsystem (FMS) besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Korrekturen und Änderungen zum Mehrfachantrag bis zum 30.09. vorzunehmen. Kürzungen und Sanktionen bei Unstimmigkeiten können somit verhindert werden. In iBALIS informiert Sie das Register „Anstehende Aufgaben“ im Mehrfachantrag auch nach dem Absenden des MFA regelmäßig über Hinweise und Unstimmigkeiten.
Wir empfehlen jedem Antragsteller, das Register „Anstehende Aufgaben" im MFA noch vor dem 30. September zu prüfen!

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:
0981 8908 - 1139

Grundantragsstellung für I82 „Streuobstpflege“ und I84 „Einrichtung von Agroforstsysteme“ ab sofort möglich

Streuobstbestand bei Egloffswinden

© Brigitte Geiß, AELF Ansbach

Die Grundantragsstellung für die investive KULAP-Maßnahme I82 „Streuobstpflege“ läuft noch bis zum 30. September. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist, dass die zu pflegenden Streuobstbäume aktuell in die KULAP-Maßnahme B57 bzw. K78 einbezogen sind.
Sowohl der Grundantrag als auch die Zahlungsanträge für I82 „Streuobstpflege“ werden ab sofort über iBALIS eingereicht. Papieranträge sind nicht mehr nötig.
Grundanträge für I84 „Einrichtung von Agroforstsysteme“ können ebenfalls bis zum 30. September am AELF eingereicht werden. Gefördert werden Investitionen zur Einrichtung von streifenförmigen Agroforstsystemen. Bei der Anlage der Baumreihen sind die Vorgaben zur Streifengröße analog der Ökoregelung 3 „Beibehaltung von Agroforstsystemen“ zu beachten.
Antragsunterlagen und weitere Informationen zu I82 und I84 sind im Förderwegweiser zu finden unter

Förderung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen - Staatsministerium Externer Link

Auskunft für I82 und I84 erteilt Brigitte Geiß, Tel: 0981 8908 - 1140

Neuerung bei den Vorgaben zur Mindesttätigkeit

Für die Gewährung der Beihilfefähigkeit einer landwirtschaftlichen Fläche muss die sog. Mindesttätigkeit erfüllt sein. D.h. die landwirtschaftliche Fläche muss im Antragsjahr bewirtschaftet werden.

Die Mindesttätigkeit muss auf einer nicht produktiven Fläche (Brache) nur noch in jedem zweiten Jahr erbracht werden und ist nachgewiesen, wenn im Zeitraum 01.01. bis 15.11. mindestens einmal folgende Arbeiten durchgeführt werden:

  • Aufwuchs zerkleinern und ganzflächig verteilen (mulchen)
  • mähen und abfahren, aber nicht landwirtschaftlich nutzen (bei landwirtschaftlicher Nutzung des Aufwuchses zählt die Fläche nicht als stillgelegt)
  • eine Aussaat zum Zwecke der Begrünung
Im Jahr 2025 muss keine Mindesttätigkeit erbracht werden, wenn sie im Jahr 2024 erbracht wurde. Wenn sie im Jahr 2024 nicht erbracht wurde, muss sie 2025 erbracht werden - Folgejahre entsprechend.
Teilweise sind Flächen von der Pflicht zur Durchführung der Mindesttätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen befreit. Dies gilt beispielsweise, wenn die Fläche einer Verpflichtung im Rahmen einer Agrarumwelt- und Klimamaßnahme unterliegt, wie etwa bei K51 „Biodiversitätstreifen“ oder K56 „Mehrjährige Blühflächen“.

Ausblick Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) 2026:

Bayern gibt Landwirten frühzeitig Planungssicherheit beim Förderangebot 2026. Alle KULAP-Maßnahmen von 2025 können auch im KULAP-Grundantrag 2026 wieder beantragt werden. Damit haben interessierte Betriebe wieder die Wahl aus über 30 verschiedenen Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, von Boden-, Gewässer- und Klimaschutz und zum Erhalt der einzigartigen bayerischen Kulturlandschaft. Neu ist dagegen, dass die Programmteilnahme erstmals für eine verkürzte Laufzeit von vier Jahren angeboten werden soll.
Landwirtschaftliche Betriebe können ihre Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) für 2026 im kommenden Jahr im gewohnten und bewährten Zeitfenster Anfang des Jahres online beantragen.
Nähere Informationen zur Antragstellung erfolgen über das AELF sowie im Förderwegweiser.

Förderwegweiser - Staatsministerium Externer Link

Terminhinweise

  • Bis 3. November: Erstellung KULAP-Nährstoffsaldo online im Portal iBALIS, Menüpunkt Meldungen/Anzeigen bzw. Abgabe Belege Wirtschaftsdüngeraufnahme für die Maßnahme K33 – Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt
  • Bis 15. November: Durchführung der Mindesttätigkeit auf aus der Produktion genommenen Flächen.
  • Von allen Antragstellern mit laufenden KULAP-Maßnahmen K48 "Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten", K52 "Wildpflanzenmischung" oder K56 "Mehrjährige Blühfläche" sind Saatgutbelege bis spätestens 30.09.2025 am AELF vorzulegen.
Gerne geben unsere Kolleginnen und Kollegen der Abteilung L1 bei allen Fragen um die Förderung Auskunft und Hilfestellung.

Aktuelle Hinweise

AnbauPlaner ist wieder verfügbar

Hoch gewachsene Mais- und Getreidebestände auf Feld

© Gleixner, LfL

Mit dem AnbauPlaner können Landwirte ihre Flächennutzung für das kommende Jahr einfach planen und automatisch prüfen lassen, ob wichtige Vorgaben – etwa zur Konditionalität oder zu den Öko-Regelungen – eingehalten werden.  

Serviceportal iBALIS Externer Link

Änderungen und Korrekturen am Mehrfachantrag sind bis 30. September möglich

Die Mehrfachantragstellung endete am 15. Mai 2025. Eingereichte Mehrfachanträge/Flächenanträge können auf Unstimmigkeiten geprüft werden.
  • Es wird empfohlen, regelmäßig die Prüfung im Antrag durchzuführen.
  • Das Ergebnis kann im Mehrfachantrag unter dem Register "Anstehende Aufgaben" im Antrag abgerufen werden.
  • Bis zum 30. September 2025 werden im Rahmen der Verwaltungskontrollen Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Für den Antragsteller besteht die Möglichkeit, hierbei festgestellte Flächenunstimmigkeiten (z. B. Doppelbeantragungen) bis zum 30.September 2025 zu berichtigen.

Unstimmigkeiten sollten bevorzugt über die Mitteilungsfunktion (iBALIS Startseite) korrigiert werden. Alternativ ist auch eine schriftliche Korrektur möglich.

Weitere Informationen - Benutzerhilfe Externer Link

Änderung der Winterbedeckung (GLÖZ6)

Die im Mehrfachantrag angegebene Winterbedeckung (GLÖZ6 - Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden) auf Ackerflächen stimmt nicht?
Beim Menüpunkt "Anträge - Änderungen zu Flächendaten" kann bis zum 31.12. die tatsächliche Winterbedeckung erfasst werden.

Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung – FAL-BY App

FMS-Aufgaben können nur in der FAL-BY App bearbeitet werden.

Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium Externer Link

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Reichen Sie Mitteilungen elegant über die Mitteilungsfunktion im iBALIS an das AELF ein.
Die Mitteilungsfunktion ist zentral auf der Startseite von iBALIS integriert. Hier können ganzjährig Mitteilungen, Änderungen und Korrekturen von Anträgen an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übermittelt werden. Zu jeder Mitteilung besteht die Möglichkeit, optional ein Dokument hochzuladen. Zulässige Dateiformate sind PDF, JPG und JPEG.

Mitteilungen - iBALIS Benutzerhilfe Externer Link