Mehrfachantrag im Serviceportal iBALIS

© Florian Trykowski
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS bei der Antragstellung des Mehrfachantrags.
Flächenförderung: Aktuelles zur Mehrfachantragstellung und Termine
Mehrfachantrag 2025 – Änderungen und Korrekturen können noch bis zum 30.09. gemeldet werden
Wenn sich bei Ihnen darüber hinaus noch Nutzungsänderungen bei Stilllegungsflächen ergeben, sollten Sie diese Änderungen zwingend Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bis 30.09. melden, um mögliche förderrechtliche Folgen abschätzen bzw. vermeiden zu können.
Beispiel 1: Eine Wiese ist mit NC 451 beantragt und wird nun mangels vorhandenen Aufwuchses doch nicht genutzt (=> Umnutzung einer Produktivfläche in eine Stilllegung).
Beispiel 2: Eine als Stilllegung (NC 591 oder 592) beantragte Fläche wurde oder wird noch aufgrund von Futtermangel nun doch genutzt (=> Umnutzung einer Stilllegung in eine Produktivfläche).
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:
0981 8908 - 1139
Grundantragsstellung für I82 „Streuobstpflege“ und I84 „Einrichtung von Agroforstsysteme“ ab sofort möglich

© Brigitte Geiß, AELF Ansbach
Sowohl der Grundantrag als auch die Zahlungsanträge für I82 „Streuobstpflege“ werden ab sofort über iBALIS eingereicht. Papieranträge sind nicht mehr nötig.
Grundanträge für I84 „Einrichtung von Agroforstsysteme“ können ebenfalls bis zum 30. September am AELF eingereicht werden. Gefördert werden Investitionen zur Einrichtung von streifenförmigen Agroforstsystemen. Bei der Anlage der Baumreihen sind die Vorgaben zur Streifengröße analog der Ökoregelung 3 „Beibehaltung von Agroforstsystemen“ zu beachten.
Förderung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen - Staatsministerium
Neuerung bei den Vorgaben zur Mindesttätigkeit
Die Mindesttätigkeit muss auf einer nicht produktiven Fläche (Brache) nur noch in jedem zweiten Jahr erbracht werden und ist nachgewiesen, wenn im Zeitraum 01.01. bis 15.11. mindestens einmal folgende Arbeiten durchgeführt werden:
- Aufwuchs zerkleinern und ganzflächig verteilen (mulchen)
- mähen und abfahren, aber nicht landwirtschaftlich nutzen (bei landwirtschaftlicher Nutzung des Aufwuchses zählt die Fläche nicht als stillgelegt)
- eine Aussaat zum Zwecke der Begrünung
Teilweise sind Flächen von der Pflicht zur Durchführung der Mindesttätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen befreit. Dies gilt beispielsweise, wenn die Fläche einer Verpflichtung im Rahmen einer Agrarumwelt- und Klimamaßnahme unterliegt, wie etwa bei K51 „Biodiversitätstreifen“ oder K56 „Mehrjährige Blühflächen“.
Ausblick Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) 2026:
Landwirtschaftliche Betriebe können ihre Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) für 2026 im kommenden Jahr im gewohnten und bewährten Zeitfenster Anfang des Jahres online beantragen.
Nähere Informationen zur Antragstellung erfolgen über das AELF sowie im Förderwegweiser.
Terminhinweise
- Bis 3. November: Erstellung KULAP-Nährstoffsaldo online im Portal iBALIS, Menüpunkt Meldungen/Anzeigen bzw. Abgabe Belege Wirtschaftsdüngeraufnahme für die Maßnahme K33 – Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt
- Bis 15. November: Durchführung der Mindesttätigkeit auf aus der Produktion genommenen Flächen.
- Von allen Antragstellern mit laufenden KULAP-Maßnahmen K48 "Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten", K52 "Wildpflanzenmischung" oder K56 "Mehrjährige Blühfläche" sind Saatgutbelege bis spätestens 30.09.2025 am AELF vorzulegen.
Aktuelle Hinweise
AnbauPlaner ist wieder verfügbar

© Gleixner, LfL
Mit dem AnbauPlaner können Landwirte ihre Flächennutzung für das kommende Jahr einfach planen und automatisch prüfen lassen, ob wichtige Vorgaben – etwa zur Konditionalität oder zu den Öko-Regelungen – eingehalten werden.
Änderungen und Korrekturen am Mehrfachantrag sind bis 30. September möglich
- Es wird empfohlen, regelmäßig die Prüfung im Antrag durchzuführen.
- Das Ergebnis kann im Mehrfachantrag unter dem Register "Anstehende Aufgaben" im Antrag abgerufen werden.
- Bis zum 30. September 2025 werden im Rahmen der Verwaltungskontrollen Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Für den Antragsteller besteht die Möglichkeit, hierbei festgestellte Flächenunstimmigkeiten (z. B. Doppelbeantragungen) bis zum 30.September 2025 zu berichtigen.
Unstimmigkeiten sollten bevorzugt über die Mitteilungsfunktion (iBALIS Startseite) korrigiert werden. Alternativ ist auch eine schriftliche Korrektur möglich.
Änderung der Winterbedeckung (GLÖZ6)
Beim Menüpunkt "Anträge - Änderungen zu Flächendaten" kann bis zum 31.12. die tatsächliche Winterbedeckung erfasst werden.
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung – FAL-BY App
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.