Hinweise zur Antragstellung
Digitale Forstförderung ab 1. Juli 2025
von Andreas Egl

Die waldbauliche Förderung umfasst Maßnahmen wie die Wiederaufforstung, Entwicklung der Naturverjüngung, Jungbestandspflege und insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung im Privat- und Körperschaftswald. Zum 1. Juli 2025 nimmt die Bayerische Forstverwaltung mit dem Waldförderportal ein neues Fördersystem in Betrieb. Zeitgleich tritt eine neue Richtlinie für die waldbauliche Förderung (WALDFÖPR 2025) in Kraft. Förderanträge können ab dann ausschließlich digital gestellt werden. Voraussetzungen für die digitale Antragstellung sind eine Zugangsnummer (= gültige Betriebsnummer) und ein dazugehöriges Passwort (= PIN). Antragsteller sollten sich frühzeitig um die nötigen Zugangsvoraussetzungen kümmern.
Forstliche Förderung künftig in IBALIS eingebunden
Die Bayer. Forstverwaltung nimmt zum 1. Juli 2025 mit dem Waldförderportal ein neues Fördersystem in Betrieb. Das Waldförderportal als Bestandteil des Serviceportals iBALIS ist zunächst für Anträge zur Förderung waldbaulicher Maßnahmen vorgesehen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch die Antragstellung nach dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald darin eingebunden. Das Serviceportal iBALIS ist insbesondere den landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern für die Beantragung von Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen ein Begriff.
Künftig ausnahmslos digitale Antragstellung
Wesentliche Merkmale des Waldförderportals sind neben der neuen Förderrichtlinie WALDFÖPR 2025 eine ausnahmslos digitale Antragstellung und Bearbeitung sowie ein papierloser Versand der Bewilligungsunterlagen. Im Hinblick auf das neue Waldförderportal wurde die WALDFÖPR 2025 deutlich vereinfacht, wobei bewährte Fördermaßnahmen im Kern erhalten bleiben.
Zugang über Betriebsnummer
Eine zentrale Zugangsvoraussetzung für das Waldförderportal ist die landwirtschaftliche Betriebsnummer (=Nutzerkennung) in Verbindung mit einer PIN (=Kennwort) sein. Bei einer vorhandenen Betriebsnummer erfolgt die erstmalige Zuteilung der PIN durch das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV). Für Antragsteller, die bereits über iBALIS Förderanträge stellen, ist nichts weiter veranlasst.
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