Gefahr für Mensch und Tier
Alte Zäune im Wald zeitnah abbauen
© Andreas Egl, AELF Ansbach
Im Amtsgebiet fällt auf, dass viele Zäune, die keinen Schutzzweck mehr erfüllen, nicht abgebaut werden und im Wald verbleiben. Dort sind sie ein Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier. Die niedergedrückten und eingewachsenen Zäune sind oft schlecht sichtbar und werden schnell zur Stolperfalle. Aufgeschreckte Rehe und andere Tiere können sich in den alten Zäunen verheddern und schwer verletzen.
Rechtliche Verpflichtung zum Abbau
Rechtlich sind die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer verpflichtet, die alten Zäune abzubauen. Nach Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist die Errichtung offener sockelloser Einfriedungen im Außenbereich verfahrensfrei möglich, wenn sie dem Schutz von Forstkulturen dienen. Sobald die Zäune ihren Schutzzweck nicht mehr erfüllen, müssen sie wieder abgebaut werden.
Die Zäune verlieren ihren Schutzzweck, wenn die Bäume keinen Schutz mehr benötigen, die Bäume also so groß sind, dass Rehe und Hasen keinen nennenswerten Schaden mehr anrichten können. Bei vielen Baumarten ist das innerhalb weniger Jahre erreicht. Bei besonders langsam wachsenden Kulturen oder bei stark durch das Fegen des Rehbocks gefährdete Baumarten wie Douglasie oder Lärche kann der Zaun längere Zeit erforderlich sein. Ein Zaun verliert auch dann seine Berechtigung, wenn er beschädigt oder verfallen ist und so die Bäumchen nicht mehr schützen kann. Dann muss er repariert oder abgebaut werden.
Zäune, deren ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt, verstoßen nicht nur gegen Baurecht. Gemäß § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden sie zu Abfall, der beseitigt werden muss. Zäune, die keinen Schutzzweck mehr erfüllen, können gemäß der Artikel 27 und 33 des Bayerischen Naturschutzgesetzes auch eine unerlaubte Sperre darstellen, die das von der Bayerischen Verfassung garantierte Betretungsrecht der Allgemeinheit im Wald unzulässig einschränkt.
Förderausschluss durch Rechtsverstoß
© Andreas Egl, AELF Ansbach
Empfehlungen zum Zaunabbau
© Karin Gerstendörfer
Broschüre Kulturbegründung und Jungwuchspflege (S. 52 ff) - Staatsministerium