GLÖZ 5 und die neue Erosionsschutzverordnung
Ab 2023 schreibt die GAP-Konditionalitäten-Verordnung das Vorgehen bei der Einteilung der landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung vor. Dabei haben sich im Vergleich zu den bisherigen gesetzlichen Grundlagen Änderungen ergeben, die in Bayern im Rahmen der novellierten Erosionsschutzverordnung (ESchV) umgesetzt werden. Im Folgenden werden die Hintergründe zur Einstufung der Wassererosion näher beschrieben.
Allgemeine Bodenabtragsgleichung (ABAG) bildet Grundlage
Regen, Wind und Wasser bilden die Grundlage für ein sehr bekanntes Phänomen, welches sich Erosion nennt. Der Vorgang ist so alt wie die Erde selbst. Er führt dazu das Täler entstehen und Berge abgetragen werden. In der Landwirtschaft kennt man diesen Prozess ebenfalls nur zu gut. Verursacht er doch, dass der Feinboden von den Flächen abgetragen wird. Oft findet dieser Prozess schleichend statt und man bemerkt gar nicht, dass der Boden auf dem eigenen Acker weniger wird. In letzter Zeit kommt es auf Grund des Klimawandels gehäuft zu Starkregenereignissen, bei denen die Erosion sehr deutlich sichtbar wird. Jeder kennt Bilder, bei denen sich braune Fluten durch Ortschaften wälzen und auf Ackerflächen tiefe Gräben hinterlassen. Kommt es zu extremen Starkregenereignissen, ist man in der Regel mit Einzelmaßnahmen machtlos. Hier gilt eher das Prinzip wehret den Anfängen. Um den Bodenabtrag und somit auch die Erosionsgefährdung durch Wassererosion von Böden zu ermitteln, dient seit den 80ern die Allgemeine Bodenabtragsgleichung (ABAG).
In der ABAG werden sechs Faktoren betrachtet:
- Regenerosivität: Wie viel und wie heftig sind die Niederschläge? (R-Faktor)
- Bodenerodierbarkeit: Wie anfällig ist mein Boden für Erosion? (K-Faktor)
- Hangneigung: Wie stark geneigt sind meine Flächen? (S-Faktor)
- Hanglänge: Wie lang sind meine Flächen? (L-Faktor)
- Bewirtschaftung: Wie hoch ist mein Bodenbedeckungsgrad? (C-Faktor)
- Bewirtschaftungsrichtung: z.B. Querbewirtschaftung (P-Faktor)
Alle diese Faktoren miteinander multipliziert ergeben einen berechneten Bodenabtrag in Tonnen pro Hektar und Jahr für ein Feldstück. Dem gegenübergestellt wird der tolerierbare Bodenabtrag einer Fläche. Dieser wird dadurch ermittelt, indem man die durchschnittliche Bodenzahl einer Fläche durch acht teilt.
Teile dieser Gleichung werden in Bayern auch für die Einstufung der Erosionsgefährdung von Feldstücken in Bezug auf die bayerische Erosionsschutzverordnung herangezogen. Bisher war die Einstufung als CC-Wasser 0-2 bekannt. Ihr zu Grunde lagen die beiden Faktoren K und S, also Bodenart und Hangneigung.
Im Zuge der Agrarreform, bei der die Flächenförderung neu aufgelegt wurde, ist auch die bayerische Erosionsschutzverordnung angepasst worden. Die Einstufung der Erosionsgefährdung basiert nun nicht mehr nur auf den Faktoren K und S, sondern zusätzlich auf dem R-Faktor. Die Einstufung erfolgt nun in die Erosionsgefährdungsklassen K-Wasser 0, K-Wasser 1 und K-Wasser 2.
R-Faktor kurz erklärt
Datengrundlage der einzelnen Faktoren
Kürzel | Faktor | Grundlage |
---|---|---|
K | Bodenerodierbarkeit (Bodenart) | -> Aktuelle Bodenschätzung der Vermessungsverwaltung |
S | Hangneigung | -> Laserscanning-Daten basierend auf digitalem Geländemodell der Vermessungsverwaltung in einer Auflösung von 5x5 Meter |
R | Regenerosivität | -> Radardaten von 2001 bis 2017 für ganz Deutschland bilden die Grundlage -> Auswertung der Daten in einer zeitlichen Auflösung von 5 Minuten auf erosive Regenereignisse, zur Ermittlung der mittleren jährlichen R-Faktoren -> Berechnung des R-Faktors mittels Regression für das Zentraljahr 2021 |
Ablauf der Einstufung von Feldstücken
- Die Wassererosionsgefährdung wird in drei Klassen (K-Wasser- 0,- 1,- 2) ausgegeben. Die Klassengrenzen sind 15,0 (Beginn K-Wasser-1) sowie 27,5 (Beginn K-Wasser -2).
- Der RKS-Wert je Feldstück wird dabei auf Grundlage aller RKS-Pixel (Größe 5x5 Meter) berechnet, die mit ihrem Mittelpunkt innerhalb der Feldstücksgrenze liegen.
- Aus den Werten dieser Pixel wird der Median-Wert gebildet. Dieser ist der für die Einstufung des Feldstücks relevante RKS-Wert. Im iBALIS wird dieser Wert als Erosionszahl angezeigt.
Inwieweit der eigene Betrieb betroffen ist, lässt sich somit über das iBALIS ermitteln. Im Flächennutzungsnachweis (FNN) wird ersichtlich, in welche Erosionsgefährdungsklasse ein Feldstück eingestuft ist. Ebenso lässt sich über die Feldstückskarte im iBALIS die Einstufung in die einzelnen Klassen anzeigen.
Betroffenheit im Landkreis Ansbach
In der unten aufgeführten Tabelle sind die Verschiebungen in der Einstufung für den Landkreis Ansbach ersichtlich. Auf die Gefahr durch Winderosion wird nicht eingegangen, da im Landkreis lediglich zwei Hektar betroffen sind. Es sind vielfach neue Flächen eingestuft worden. Dazu ist zu erwähnen, dass die mittelfränkischen Landkreise im Vergleich zu den übrigen Regierungsbezirken in relativ moderatem Umfang hochgestuft wurden. In Mittelfranken befinden sich noch 70 % der Flächen in K-Wasser 0. Zum Vergleich in Niederbayern sind es nur 31 % der Flächen.
Wasserklasse | Fläche in ha | Anteil in % |
---|---|---|
CC-Wasser 0 | 74.756 | 96,6 |
CC-Wasser 1 | 2.418 | 3,1 |
CC-Wasser 2 | 206 | 0,3 |
K-Wasser 0 | 58.682 | 77,0 |
K-Wasser 1 | 14.800 | 19,4 |
K-Wasser 2 | 2.705 | 3,6 |
Auflagen auf erosionsgefährdeten Flächen
Auf den Flächen, die in K-Wasser 1 oder 2 eingestuft sind, gelten wie schon bei den CC-Einstufungen Auflagen hinsichtlich des Pflugeinsatzes. Das heißt im Umkehrschluss, wer konservierende Bodenbearbeitung betreibt, also ohne Pflug auskommt, oder sogar im Direktsaatverfahren seine Flächen bestellt, muss sich nicht an den Auflagen der Erosionsschutzverordnung orientieren. Die Auflagen sind im GLÖZ 5 festgeschrieben und haben den Titel: „Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Erosion“. In dem nachstehenden Übersicht (pdf-Datei) sind die Auflagen noch einmal zusammengefasst. Es liegt immer im Ermessen jedes einzelnen, welche Kombination von Auflagen gewählt wird. Sollten die begrünten Abflussmulden als Zusatzauflage gewählt werden, muss das AELF bei deren Festlegung hinzugezogen werden.
Für Fragen zu GLÖZ 5 und der bayerischen Erosionsschutzverordnung stehen die Pflanzenbauberater Tobias Roth und Toni Körber zur Verfügung unter der Rufnummer 0981 8908-1237.
Ergänzende Information