Gewässerrandstreifen
Einstufung in Mittelfranken abgeschlossen

Die Kartierung der Gewässer durch die Wasserwirtschaftsämter Ansbach und Nürnberg ist mittlerweile abgeschlossen.

Die erstellte und im UmweltAtlas Bayern veröffentlichte Gewässerrandstreifenkulisse dient betroffenen Landwirten als Hilfestellung und soll gerade in Fällen, in denen die Einstufung unklar ist, für Sicherheit und Klarheit sorgen, an welchen Gewässern die festgelegten Abstände gelten bzw. Gewässerrandstreifen anzulegen sind.

Unterschiedliche Gesetze und Verordnungen fordern Abstände bzw. Randstreifen an Gewässern

Kleingewässer bei GebsattelZoombild vorhanden

© WWA Ansbach

Abstände bei der Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmittel bzw. die Anlage von Gewässerrandstreifen werden durch unterschiedliche rechtliche Regelungen vorgegeben: Wasserhaushaltsgesetz, Bayerischem Naturschutzgesetz und Wassergesetz, GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GLÖZ 4 – Pufferstreifen entlang von Gewässerläufen), Düngeverordnung (DüV und AVDüV) und Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Die von diesen Regelungen betroffenen Gewässer sind nun für Mittelfranken veröffentlicht. In den meisten Fällen muss entlang dieser Gewässer ein mindestens 5 Meter breiter Grünstreifen angelegt sein. Weitere Informationen zu den Regelungen finden Sie im nachfolgen Link.

Schutz von Oberflächengewässern

Einstufung der Gewässer ist online einsehbar

Die offizielle Veröffentlichung der Kulisse ist durch das Landesamt für Umwelt im UmweltAtlas Bayern für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Mittelfranken erfolgt und kann nachfolgend abgerufen werden. Dazu muss entweder in die Karte hinein gezoomt werden oder es kann direkt nach dem gewünschten Ort gesucht werden.

Bayerisches Landesamt für Umwelt: Lageinformation Gewässerrandstreifen in Bayern Externer Link