Gewässerrandstreifen
Einstufung in Stadt und Landkreis Ansbach abgeschlossen
Seit Anfang letzten Jahres erarbeitet das Wasserwirtschaftsamt Ansbach (WWA Ansbach) eine Gewässerrandstreifenkulisse für die Stadt und den Landkreis Ansbach. Die Gewässerrandstreifenkulisse dient betroffenen Landwirten als Hilfestellung und soll gerade in Fällen, in denen die Einstufung unklar ist, für Sicherheit und Klarheit sorgen.
Ende Januar konnte die Begehung und Beurteilung der Gewässer durch die Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach abgeschlossen werden. Die Gesamtlänge der Gewässer, an denen ein Gewässerrandstreifen eingehalten werden muss, wurde nun um rund 30 Prozent reduziert. Viele Gräben sind aus der Gewässerrandstreifenkulisse entfallen.
Ausweisung von Gewässerrandstreifen nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz
© WWA Ansbach
Die Gewässerrandstreifen sind demnach nicht einzuhalten:
- an eindeutig "grünen Gräben" mit klarem Grasbewuchs, die nur so selten wasserführend sind, dass sie kein Gewässerbett aufzeigen,
- an künstlichen Gewässern,
- an Verrohrungen,
- an Be- und Entwässerungsgräben, Teiche und Weiher von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung und
- an Straßenseitengräben, soweit sie kein natürliches Gewässer aufnehmen
© WWA Ansbach
Die offizielle Veröffentlichung der Kulisse erfolgt am 01. Juli 2023 durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas Bayern.
Ansprechpartner am WWA Ansbach
Gewässerentwicklung
Telefon: 0981/9503-272