Mit dem BayernAtlas
Hangneigung selbst ermitteln
Die Kenntnis der Hangneigung der eigenen Feldstücke wird immer wichtiger. So gelten bei vielen Pflanzenschutzmitteln ab einer Hangneigung von 2 % in der Nähe von ständig oder periodisch wasserführenden Oberflächengewässern, gemessen auf den ersten 100 Metern ab der Böschungsoberkante solcher Gewässer, die sogenannten Hangneigungs-Auflagen.
Im Bereich der Düngung besteht bei Feldstücken, die innerhalb der ersten 20 Meter neben Oberflächengewässern eine Hangneigung von mindestens 10 % aufweisen, auf den ersten 5 Metern ein Düngeverbot. Bei derartigen Ackerflächen sind darüber hinaus auf den nächsten 15 Metern weitere Auflagen zu beachten.
Die Verpflichtung, ab 2020 bzw. ab 2025 flüssige Düngemittel (v. a. Gülle, Jauche, Biogas-Gärrest) nur noch streifenförmig auf den Boden aufzubringen oder direkt in den Boden einzubringen, entfällt, wenn "naturräumliche Besonderheiten" vorliegen. Darunter fallen Grünland-Feldstücke mit mehr als 20 % Hangneigung auf mindestens 30 % der Fläche.
In 7 Schritten zur Hangneigung
- Nach dem Einstieg wählt man zunächst über die Suchfunktion den betreffenden Ort aus.
- Im linken Bildschirmbereich "Luftbild + Parzellarkarte" auswählen und das gewünschte Feldstück suchen.
- Im linken Bildschirmbereich "Zeichnen & Messen auf der Karte" auswählen
- "Messen" anklicken und auf dem Feldstück per Maus die gewünschte Hanglinie markieren. Bereits dabei wird die gemessene Länge angezeigt.
- Im unteren Bildschirmbereich öffnet sich ein Fenster. Dort kann auf der Skala unten nochmals die gemessene Länge abgelesen werden.
- Der Höhenunterschied kann auf der Skala links abgelesen werden; er steht jedoch auch unten links als Zahl (in diesem Fall: 9,8 m).
- Hangneigung berechnen: Höhenunterschied : Hanglänge x 100 = Hangneigung in %. Bei einer Hanglänge von 100 m entspricht der Höhenunterschied der Hangneigung in %.