Flächenförderung
Aktuelles und Infoveranstaltungen zum KULAP 2025
KULAP 2025 – Informationen zur Grundantragsstellung
Die bayerischen Landwirte können auch im nächsten Jahr wieder freiwillig an Programmen zu besonders umweltschonender Bewirtschaftungsverfahren teilnehmen und dafür einen staatlichen Ausgleich erhalten. Wie gewohnt wird die Grundantragstellung für KULAP und VNP ab Mitte Januar bis Ende Februar wieder online möglich sein. Der Verpflichtungszeitraum bei neu beantragten KULAP-Maßnahmen beträgt fünf Jahre. Die Antragsstellung erfolgt über iBalis.
Termine
Das AELF Ansbach bietet folgende Informationsveranstaltung "KULAP 2025 – Maßnahmenübersicht und Antragstellung" an:
- Donnerstag, 23. Januar 2025, 19:30 Uhr
- Dienstag, 28. Januar 2025, 19:30 Uhr
Beide Informationsveranstaltungen finden online statt. Der Zugangslink erfolgt über die Internetseite des AELF Ansbach.
Maßnahmen
Im Rahmen der vielfältigen Fruchtfolgeprogramme ist ein Neueinstieg im Jahr 2025 nur bei K32 "Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen" möglich.
Ab dem Jahr 2025 werden die als "blühend" anerkannten Kulturen innerhalb der Maßnahme K32 um die Nutzungen NC422 Kleegras, Klee-/Luzernegras-Gemisch (Gras überwiegt) und NC434 Leguminosen-Gras-Gemisch (Leguminosen überwiegen) erweitert. Der NC424 Ackergras kann auch zukünftig nicht als "blühend" anerkannt werden, jedoch besteht für die Betriebe die Möglichkeit im Frühjahr z. B. Klee nachzusäen und bei entsprechender Bestandsentwicklung Kleegras zu codieren.
Beratung
Selbstverständlich steht Ihnen das AELF Ansbach mit seinem Beratungsangebot auch bei Fragen gerne zur Verfügung. Neben telefonischen Anfragen beraten wir Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch. Für eine persönliche Beratung vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit lange Wartezeiten vermieden werden.