Zur Organisation des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Fast zeitgleich mit der Fertigstellung des neuen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kam es zum 01.07.2021 zu einer Neuausrichtung der Landwirtschaftsverwaltung in Bayern. Neben der Reduzierung der Amts- und Schulstandorte steht vor allem die organisatorische und inhaltliche Neuausrichtung im Vordergrund.
Die Ämter sind einheitlicher geworden und in allen Fragen zu Land- und Forstwirtschaft sowie Ernährung und Haushaltsfragen erster Ansprechpartner. Unser Amt ist zuständig für die Stadt und den Landkreis Ansbach. Für Spezialfragen der Beratung, im Vollzug von Fachrechtsfragen und in der Förderung gibt es wenige Sachgebiete an den Ämtern, die auf Regierungsbezirksebene arbeiten. Für Ansbach sind dies die Sachgebiete 2.3 P Landnutzung und 2.3 T Nutztierhaltung.
Bedingt durch Digitalisierung und Klimawandel verändert sich die Welt in einem rasanten Tempo. Agrar- und Forstthemen stehen dabei häufig im Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussionen.
Für unsere Verwaltung bedeutet dies, dass sich sowohl die Arbeitsweise durch zunehmende Digitalisierung einem Wandel unterzieht, als auch der gesellschaftliche Auftrag stärker beachtet wird.
Neben der klassischen Beratung zur Unternehmensentwicklung werden wir uns stärker mit Umweltthemen, Tierwohl, regionalen Märkten, gesunder Ernährung und der Kommunikation mit der Gesellschaft beschäftigen, um die Land- und Forstwirtschaft zukunftsfähiger zu machen.
Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Dienstgebiet
Unser Dienstgebiet prägen 3290 landwirtschaftliche Betriebe. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren gesunken. Der Trend zeigt: es gibt immer weniger, dafür größere Betriebe. Die durchschnittliche Betriebsgröße beträgt 35 Hektar – bei Ökobetrieben (6,5 %) sind es 47 Hektar. Zwei Drittel der Betriebe werden im Nebenerwerb bewirtschaftet. Lediglich 40 Betriebe haben mehr als 200 Hektar. 962 Betriebe wirtschaften viehlos.
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